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Tag der Kinderrechte

Ja, auch Kinder haben Rechte – aber wissen Sie welche genau?

Österreich hat, so wie fast alle Länder weltweit die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert.
Heute ist offiziell der „Tag der Kinderrechte“ und wir Erwachsenen sind verpflichtet diese auch umzusetzen.
Dazu gehören unter anderem auch folgende Rechte:

  • Das Recht auf Gesundheit,
  • das Recht auf Bildung,
  • das Recht auf Spiel und Freizeit oder
  • das Recht auf Schutz vor Kinderarbeit

spielende Kinder

Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes wurde am 20. November 1989 von den Vereinten Nationen verabschiedet.  Diese wurde schnell zu dem weltweit gültigen Grundgesetz der Kinderrechte. Seit 16. Februar 2011 sind einige Kinderrechte der UN-Konvention in der österreichischen Bundesverfassung verankert. Diese Verankerung bedeutet eine massive Aufwertung der Kinderrechte in Österreich. Vor allem durch die zwei Grundprinzipen der UN-Kinderrechtskonvention:
a.) Vorrang des Kindeswohl (Artikel 1 BVG Kinderrechte) und
b.) Beteiligung und Berücksichtigung der Meinung von Kindern und Jugendlichen (Artikel 4 BVG Kinderrechte)

Weitere Infos zum Thema:

UN-Kinderrechtskonvention

Kinderrechte in Österreich


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